§ 20 Abs 2 StVO (Höchstgeschwindigkeit; Feststellung der Überschreitung; Nachfahren mit Dienstfahrzeug, ungeeichter Tachometer, diesfalls Relevanz der Wahrnehmungen des als Zeuge beantragten Beifahrers für das Ausmaß der Überschreitung und damit der Strafbemessung)
§ 52 lit a Z 10a StVO (Verbotzeichen „Geschwindigkeitsbeschränkung/erlaubte Höchstgeschwindigkeit“)