§ 20 Abs 2 StVO (Höchstgeschwindigkeit; Feststellung der Überschreitung, 2 Fahrzeuge auf einem Radarfoto)
VwGH 03.09.2003, 2001/03/0167
1. Die Beantwortung der Frage, welches der beiden auf dem bei einer Geschwindigkeitsmessung angefertigten Radarfotos ersichtlichen Fahrzeuge die gemessene Geschwindigkeit eingehalten hat, muss an sich vom Fachwissen eines Sachverständigen getragen werden; die Beh darf diese Frage grundsätzlich nicht selbst beantworten (VwGH 27.05.1992, 92/02/0127; 13.03.1994, 93/03/0317; 05.11.1997, 97/03/0159).