§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Beiziehung von Sachverständigen, Beurteilung der Verfolgungsgefahr durch Ereignisse nach der Flucht)
VwGH 29.01.2004, 2002/20/0074
Der Begründung des angef B kann nicht entnommen werden, dass die Beh dem Vorbringen des Bf (Antragsteller: Türkei) oder Teilen dieses Vorbringens keinen Glauben geschenkt hat. Die bel Beh hat somit offenbar auch das Vorbringen des Bf, dass noch nach seiner Flucht ihn belastendes Material gefunden worden sei und er durch eine Aussage vor den türkischen Beh belastet worden sei, ihrer Entscheidung zugrunde gelegt. Davon ausgehend, erweist sich der angef B aber als nicht ausreichend schlüssig begründet: