§ 8 AsylG (Refoulement-Entscheidung; Verfahrensmangel; Auseinandersetzung mit aktueller Lage; Sierra Leone)
VwGH 22.10.2003, 2000/20/0421
Zur Refoulement-Entscheidung macht der Bf aber auch geltend, er habe in der Berufung eingehend die aktuellen Zustände in Sierra Leone geschildert und die bel Beh habe sich über diese Angaben im angef B hinweggesetzt. So sei die bel Beh „ohne jede Begründung“ zum Ergebnis gelangt, dass in Sierra Leone trotz des nach ihren Angaben immer wieder aufflammenden Bürgerkrieges eine extreme Gefahrenlage der Zivilbevölkerung nicht vorliege.