§ 57 Abs 1 Z 2 Oö BauO (Verwaltungsübertretung; Bauherr oder Bauführer, Beginn mit der Ausführung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens; Errichtung einer landwirtschaftlichen Gerätehalle; Einwand der bloßen Errichtung einer Stützmauer; Feststellung des Beginns mit der bewilligungspflichtigen Maßnahme auch wenn das Bauvorhaben noch nicht weit fortgeschritten)
VwGH 16.09.2003, 2002/05/0462