§ 20 Abs 4 Bgld RPG (Wirkung des Flächenwidmungsplanes, Ausnahmen; Baumaßnahmen in Verkehrsflächen und Grünflächen, Prüfung der Notwendigkeit für die der Flächenwidmung entsprechende Nutzung; geringfügige Bauten, zB Gartenhütten, Gerätehütten, kleine Statuen, keine entsprechende Prüfung erforderlich, jedoch Prüfung, ob Beeinträchtigung baupolizeilicher Interessen; auch Zubau könnte geringfügiger Bau sein)
§ 3 Bgld BauG (baupolizeiliche Interessen)