§ 51a AVG idF vor BGBl I 1998/158 (Anspruch des Zeugen auf Zeugengebühr im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat nach GebAG)
§ 3 Abs 1 GebAG idF BGBl 1989/343 (Zeugengebühr, Entschädigung für Zeitversäumnis)
§ 18 Abs 1 Z 2 lit c GebAG (Entschädigung für Zeitversäumnis, angemessene Kosten für einen notwendigerweise zu bestellenden Stellvertreter; Substitutionskosten eines als Zeuge und Parteienvertreter geladenen Rechtsanwaltes, Wahrnehmung eines kollidierenden Termins)