§ 24 Abs 3 lit b StVO (Halte- und Parkverbote; Parkverbot; Verordnung; Verweis auf Planskizze; Geltungsbereich; Gültigkeit für Abstellort des Kraftfahrzeuges, keine)
VwGH 21.11.2003, 2003/02/0105
Aus der genannten Plankopie, die einen wesentlichen Bestandteil der dem Parkverbot zugrunde liegenden V des Bgm Ternitz bildet, ist zu ersehen, dass sich das gegenständliche Parkverbot aufgrund von - in diesem Plan eingezeichneten und parallel jeweils innerhalb der Grenzen des Straßengrundstücks 615/4 verlaufenden - Linien, die laut „Legende“ dieses Planes das Parkverbot kennzeichnen sollen, ausschließlich auf die entsprechend gekennzeichneten Längsseiten dieses Straßengrundstücks, nicht jedoch auf unmittelbar daran angrenzende (Teil-)Flächen eines anderen Grundstücks beziehen soll. Jene Teilfläche des Grundstücks 615/12, die sich vor einem Müllcontainer, befindet und auf der das Fahrzeug des Bf zur Tatzeit abgestellt war, ist daher vom Geltungsbereich der hier zu beurteilenden V nicht umfasst. Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit.