§ 7 Abs 1 StbG 1965 (Staatsbürgerschaft durch Abstammung, österreichische Staatsbürgerschaft des Vaters im Zeitpunkt der Geburt beziehungsweise im Zeitpunkt des Ablebens des Vaters vor der Geburt)
Art 1 StGG (Staatsbürgerschaftsrecht für alle Angehörigen der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder; Kreis Görz)