§ 10 Abs 1 Z 6 StbG (bejahende Einstellung zur Republik und Gewähr für mangelnde Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit, Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers, Charakterbild, Prognose; Feststellung der näheren Tatumstände zur Begründung der Prognose, Milderungs- und Erschwerungsgründe)
VwGH 26.07.2003, 2002/01/0245