§ 13 Abs 5 AVG (Verkehr zwischen Behörden und Beteiligten; Anbringen, Einbringung mittels Telefax; Einlangen außerhalb der Amtsstunden binnen offener Frist, rechtzeitige Einbringung; Klarstellung im Sinne bisheriger verfassungsgerichtlicher Judikatur)
§ 49 Abs 1 VStG (Einspruch, Einspruchsfrist)