Art 6 Abs 1 MRK (strafrechtliche Anklage, Mündlichkeitsgebot; keine Geltung bei Zurückweisung wegen eines Prozesshindernisses; Fristen und Formerfordernisse, geordnete Rechtspflege)
§ 51 c Abs 2 Z 1 VStG (öffentliche mündliche Verhandlung, Entfall bei Zurückweisung der Berufung; Verspätung)