§ 113 Abs 1 BundesvergabeG idF vor BGBl I 2002/99 (Bundesvergabeamt, Zuständigkeit; Nachprüfungsverfahren, Nichtigerklärung vor Zuschlagsenteilung; Ausscheiden eines Angebotes, vermutete Unterpreisigkeit in Punkten deren tatsächliche Ausführung strittig ist)
§ 113 Abs 3 BundesvergabeG idF vor BGBl I 2002/99 (Feststellungsverfahren nach Zuschlagserteilung; Antrag, Zurückweisung mangels erfolgter Zuschlagserteilung)