§ 12 Abs 1 Z 1 Stmk VergabeG 1998 LGBl 74/1998 (Vergabe von Liefer-, Bau-, Baukonzessions- und Dienstleistungsaufträge; öffentliche Auftraggeber; unter anderem „die Gemeinden“; Zuständigkeit des als Landesorgan eingerichteten Vergabekontrollsenates zur Kontrolle von im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde getroffenen Vergabeentscheidungen der Gemeinde)