Art 144 Abs 1 B-VG (Beschwerden, Legitimation keine, keine Beschwerdeberechtigung zur Bekämpfung eines außer Kraft getretenen Bescheides bei sukzessiver Zuständigkeit des ordentlichen Gerichtes; § 16 Abs 3 Energie -RegulierungsbehördenG)
Art 144 Abs 1 B-VG (Beschwerden, Legitimation keine, keine Beschwerdeberechtigung zur Bekämpfung eines außer Kraft getretenen Bescheides bei sukzessiver Zuständigkeit des ordentlichen Gerichtes; § 16 Abs 3 Energie -RegulierungsbehördenG)