Art 10 EG (Erfüllung der Vertragsverpflichtungen, Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts; ua im Beihilfenrecht)
Art 25 EG (Verbot von Abgaben zollgleicher Wirkung; parafiskalische Abgabe auf importierten Strom)
Art 87 Abs 1 EG (wettbewerbsverfälschende staatliche Beihilfen, Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt; parafiskalische Abgaben auf Stromlieferungen zur Finanzierung einer Beihilfe für „stranded costs“ von Elektrizitätserzeugern)