§ 19 Abs 4 AVG (Ladungen, kein Rechtsmittel gegen Ladung oder die Vorführung; Ausschluss des administrativen Rechtsmittels, Ladungsbehörde im Verwaltungsstrafverfahren; Berufungsmöglichkeit an UVS)
Art 129a Abs 1 Z 1 B-VG (Unabhängige Verwaltungssenate, Entscheidung in Verwaltungsstrafsachen nach Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges, Ladungsbehörde im Verwaltungsstrafverfahren; Berufungsmöglichkeit an UVS)