§ 60 AVG (Inhalt und Form der Bescheide, Begründung; Verweis auf Gründe der vorinstanzlichen Entscheidung, Zulässigkeit, keine bei Entscheidung über gegen Gründe der Vorinstanz vorgebrachten Einwände die nicht von vorneherein unzutreffend sind; mangelhaftes bzw fehlendes Eingehen auf Sachverständigengutachten und Stellungnahme der Parteien)
VwGH 08.08.2003, 2000/04/0027