§ 8 AVG (Parteien; Maßgeblichkeit des Materiengesetzes; unterschiedliche Regelungen; eigenständige Ordnungssysteme, sofern in sich sachlich unbedenklich)
§ 34 Abs 4 EisbG (Parteien des eisenbahnrechtlichen Bauverfahrens; keine Bedenken wegen einer von der GewO oder dem WRG abweichenden Regelung der Parteistellung)