§ 37 VStG (Sicherheitsleistung, Auftrag durch Bescheid)
§ 37a VStG (vorläufige Sicherheit, Festsetzung und Einhebung durch Verfügung in Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt)
§ 6 Abs 1 AVG (Zuständigkeit, Wahrnehmung von Amts wegen, Pflicht der unzuständigen Behörde zur Weiterleitung an die zuständige Behörde, Geltung für Berufungsbehörde)