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VwGH 30. 4. 2003, 2001/03/0452 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2004/1767ZfV 2004, 856 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 2 Abs 2 VStG (Begehung der Übertretung im Inland, wenn der Täter im Inland gehandelt hat oder hätte handeln sollen; bei Unterlassungsdelikten iZm dem Betrieb eines Unternehmens ist der Tatort im Zweifel der Sitz des Unternehmens; Beförderung gefährlicher Güter, unterlassene Vorsorge für Begleitpapiere und Ausstattungsgegenstände)

§ 27 Abs 1 VStG (örtliche Zuständigkeit; ebenso)

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