§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung, Zurückziehung des Antrages, über den der vor dem VwGH angefochtenen Bescheid Beschwerde; kein Entzug der Rechtgrundlage für den bereits rechtskräftigen Bescheid; Erklärung über die Zurückziehung der VwGH-Beschwerde vor einer Verwaltungsbehörde zeigt Wegfall des rechtlichen Interesses)
VwGH 03.07.2003, 2000/20/0339