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VwGH 3. 7. 2003, 2000/20/0339 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2004/1750ZfV 2004, 854 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung, Zurückziehung des Antrages, über den der vor dem VwGH angefochtenen Bescheid Beschwerde; kein Entzug der Rechtgrundlage für den bereits rechtskräftigen Bescheid; Erklärung über die Zurückziehung der VwGH-Beschwerde vor einer Verwaltungsbehörde zeigt Wegfall des rechtlichen Interesses)

VwGH 03.07.2003, 2000/20/0339

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