§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerde, Legitimation keine; keine Rechtsverletzungsmöglichkeit der Beschwerdeführer, die Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind, durch den an die „Erbgemeinschaft“ ergangenen angefochtenen Bescheid; Erbengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit; Jagdausübungsrecht)
§ 9 AVG (Rechts- und Handlungsfähigkeit; Erbengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit)