§ 52 Abs 1 Z 8 BundesVergabeG (Ausscheiden von Angeboten; unter anderem fehlerhafte oder unvollständige Angebote, nicht behebbare Mängel; Unterlassene Ausweisung der jeweiligen Gesamtangebotspreise)
VwGH 24.09.2003, 2000/04/0106
Im Beschwerdefall wurde bei den drei Alternativangeboten die Ausweisung der jeweiligen Gesamtangebotspreise unterlassen.