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VwGH 25. 2. 2003, 2002/10/0199 (UNTERRICHTSWESEN)

JudikaturUNTERRICHTSWESENZfV 2004/1740ZfV 2004, 850 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 15 Abs 1 Bgld PflichtschulG 1995 (Führung von Hauptschulen oder einzelner Klassen als Sonderformen, musische, sportliche Ausbildung)

§ 15 Abs 3 Bgld PflichtschulG 1995 (Entscheidung der LReg über Organisationsform, Anhörungsrecht ua des Schulerhalters; kein „Recht“ des Schulerhalters auf Führung einer Hauptschule in einer Sonderform)

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