§ 7 Abs 1 Z 5 Stmk LdStVG 1964 (öffentliche Interessentenwege; Straße für den öffentlichen Verkehr von örtlicher Bedeutung)
§ 45 Abs 1 Stmk LdStVG 1964 (Kosten der Herstellung und Erhaltung öffentlicher Interessentenwege; Tragung durch die Liegenschaftseigentümer)