§ 5 Abs 2 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Atemluftuntersuchung, Verweigerung; Verdacht des Lenkens eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand ausreichend; Zugeständnis der Alkoholkonsumation; Behauptung eines „Nachtrunks“ unerheblich; Vorwurf des „Lenkens“, überschießendes Tatbestandselement)
VwGH 29.08.2003, 2003/02/0033