§ 82 Abs 1 StVO (Benützung der Straßen zu verkehrsfremden Zwecken, Bewilligungspflicht)
§ 82 Abs 5 StVO (wie oben; Bewilligungsvoraussetzungen; Verweigerung; Gründe; ua wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs; verkehrstechnisches Gutachten; nicht zumutbare Einschränkung des Fußgängerverkehrs)