§ 5 Abs 1 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Alkomatmessung; Nachtrunk, Behauptung nicht bei erster sich bietender Gelegenheit)
VwGH 07.08.2003, 2000/02/0035
§ 5 Abs 1 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Alkomatmessung; Nachtrunk, Behauptung nicht bei erster sich bietender Gelegenheit)
VwGH 07.08.2003, 2000/02/0035