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VwGH 8. 8. 2003, 2001/04/0095 (STANDESBEZEICHNUNG)

JudikaturSTANDESBEZEICHNUNGZfV 2004/1717ZfV 2004, 842 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 4 Abs 1 Z 1 lit b IngG (Standesbezeichnung „Ingenieur“, Verleihung, Voraussetzungen; ua Berufspraxis; Höherwertige Tätigkeit; vorausgesetzte Fachkenntnisse auf einem Fachgebiet schließen nicht auch Erforderlichkeit höherer Fachkenntnisse in anderem Fachgebiet aus; Darlegungspflicht des Antragstellers)

VwGH 08.08.2003, 2001/04/0095

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