§ 4 Abs 1 Z 1 lit b IngG (Standesbezeichnung „Ingenieur“, Verleihung, Voraussetzungen; ua Berufspraxis; Höherwertige Tätigkeit; vorausgesetzte Fachkenntnisse auf einem Fachgebiet schließen nicht auch Erforderlichkeit höherer Fachkenntnisse in anderem Fachgebiet aus; Darlegungspflicht des Antragstellers)
VwGH 08.08.2003, 2001/04/0095