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VwGH 18. 4. 2002, 2000/01/0523 (STAATSBÜRGERSCHAFT)

JudikaturSTAATSBÜRGERSCHAFTZfV 2004/1701ZfV 2004, 834 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 10 Abs 1 Z 6 StbG (bejahende Einstellung zur Republik und Gewähr für mangelnde Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit)

§ 11 StbG (Ermessensentscheidung, Rücksicht auf allgemeines Wohl, öffentliche Interessen, Gesamtverhalten der Partei)

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