§ 10 Abs 1 StbG (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Voraussetzungen, ua ununterbrochener ordentlicher Wohnsitz im Inland seit mindestens 10 Jahren)
§ 11 StbG idF BGBl 1998/124 (Rücksichtnahme auf das allge Wohl, die öffentlichen Interessen und das Ausmaß der Integration bei Ermessensübung nach § 10 ; Integrationsausmaß im Entscheidungszeitpunkt maßgeblich, frühere häufige Arbeitgeberwechsel unmaßgeblich)