§ 5a SPG (Überwachungsgebühren, Einhebung; besondere Überwachungsdienste die aufgrund der Verwaltungsvorschriften für Vorhaben mit Bescheid angeordnet oder bewilligt werden; Straßenradrennen)
§ 5b Abs 1 SPG (Entrichtung der Überwachungsgebühren; Vorschreibung, Zuständigkeit; Behörde die Überwachung anordnet oder bewilligt; Verweis auf Bescheid anderer Behörden, Zulässigkeit, keine)