§ 4 Abs 1 Z 3 MarkenschutzG (Registrierung, Ausschluss; mangelnde Unterscheidungskraft; Wort-Bild-Marke „ERFURT“ und „ERFURT-Rauhfaser“, Zusammensetzung aus nicht eintragungsfähigen Wortbestandteilen)
§ 4 Abs 1 Z 3 MarkenschutzG (Registrierung, Ausschluss; mangelnde Unterscheidungskraft; Wort-Bild-Marke „ERFURT“ und „ERFURT-Rauhfaser“, Zusammensetzung aus nicht eintragungsfähigen Wortbestandteilen)