§ 3a Abs 2 Sbg NaturschutzG 1999 (Bewilligung, Erteilung aufgrund einer Interessenabwägung)
§ 3a Abs 4 Sbg NaturschutzG 1999 (Ersatzleistungen zum Ausgleich von Beeinträchtigungen, vor allem Schaffung von Ersatzlebensräumen, andernfalls Vorschreibung eines Geldbetrages; Begründungspflicht zu Voraussetzungen und Höhe der Vorschreibung)