§ 17 Abs 1 GütBefG (Pflicht des Güterbeförderungsunternehmers zur Mitführung eines Frachtbriefes; Verantwortlichkeit für die Vollständigkeit des Frachtbriefes)
§ 17 Abs 3 Z 10 GütBefG (erforderliche Angaben im Frachtbrief; Name und Anschrift des Frachtführers)