§ 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr-BO 1994 (Taxilenkerausweis; Vertrauenswürdigkeit zumindest in den letzten 5 Jahren vor Ausstellung, Beobachtungszeitraum; Bindung an gerichtliches Strafurteil hinsichtlich des Feststehens der Tathandlung)
§ 13 Abs 1 BetriebsO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr-BO 1994 (Zurücknahme des Taxilenkerausweises; administrative Maßnahme, ohne Strafcharakter)