§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Verfolgung Angehöriger, Asylrelevanz bei Bestehen einer „Familienhaftung“ oder „Sippenhaftung“ denkbar, bloße Angehörigeneigenschaft als Verfolgungsgrund, „soziale Gruppe“ der Familie)
VwGH 14.01.2003, 2001/01/0508