§ 9 Abs 1 PG idF BGBl 1985/426 (Anrechnung von Ruhegenusszeiten, Erwerbsunfähigkeit; Exekutivdienst, Innendienst, soziale Geltung, Bedeutung der Aus- und Fortbildung)
VwGH 20.02.2002, 99/12/0302
Strittig ist, ob bei der Beurteilung der sozialen Geltung von der letzten tatsächlichen Verwendung im Dienststand (hier: Fernschreiber im Innendienst) oder der Verwendungsgruppe (hier: E 2b) auszugehen ist. Die auf dieser Grundlage zu ermittelnde soziale Geltung bildet den Ausgangspunkt für Vergleiche mit zumutbaren Verweisungsberufen, die am allg Arbeitsmarkt an sich nachgefragt werden.