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VwGH 20. 2. 2002, 99/12/0302 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2004/1571ZfV 2004, 780 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 9 Abs 1 PG idF BGBl 1985/426 (Anrechnung von Ruhegenusszeiten, Erwerbsunfähigkeit; Exekutivdienst, Innendienst, soziale Geltung, Bedeutung der Aus- und Fortbildung)

VwGH 20.02.2002, 99/12/0302

Strittig ist, ob bei der Beurteilung der sozialen Geltung von der letzten tatsächlichen Verwendung im Dienststand (hier: Fernschreiber im Innendienst) oder der Verwendungsgruppe (hier: E 2b) auszugehen ist. Die auf dieser Grundlage zu ermittelnde soziale Geltung bildet den Ausgangspunkt für Vergleiche mit zumutbaren Verweisungsberufen, die am allg Arbeitsmarkt an sich nachgefragt werden.

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