§ 12 Abs 3 GehG (Vorrückungsstichtag, Vollanrechnung von Zeiten, Voraussetzungen; Universitätsassistent, Doppelstudium)
VwGH 20.02.2002, 98/12/0501
Richtig ist zwar, dass der VwGH in seiner Rsp die Auffassung vertreten hat, die Gliederung der Beamtenschaft nach Verwendungsgruppen, die voneinander vornehmlich durch die Anstellungsvoraussetzungen unterschieden seien, fordere bei der vollen Berücksichtigung unterwertiger oder vor der Erfüllung des einschlägigen Anstellungserfordernisses zurückgelegter Verwendungs- oder Ausbildungszeiten, dass bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 12 Abs 3 GG 1956 zutreffen, ein besonders strenger Maßstab angelegt werde, etwa in die Richtung, dass die Vortätigkeit für die nunmehrige Verwendung des Beamten der Sache nach unerlässlich gewesen sei (beginnend mit VwGH 05.04.1973, 1183/72 = Slg 8393/A). Soweit ersichtlich hatte der VwGH in seiner bisherigen Rsp aber nur Fälle von Vorverwendungen, die vor dem Zeitpunkt der Erlangung des Anstellungserfordernisses ausgeübt worden waren, zu beurteilen. Dies betraf vor allem folgende Fälle: