§ 42 Abs 1 AVG idF BGBl I 1998/158 (mündliche Verhandlung, Präklusion, Wirkung; Verlust der Parteistellung, soweit keine rechtzeitigen Einwendungen erhoben; Berufung gestützt auf präkludiertes Recht)
§ 63 AVG (Bescheid, Berufung, Legitimation; Berufung gestützt auf präkludiertes Recht unzulässig)