§ 5 Abs 1 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Alkomattest; Eichung, Beweis auch anders als durch Einholung des Eichscheines)
VwGH 16.06.2003, 2002/02/0072
§ 5 Abs 1 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Alkomattest; Eichung, Beweis auch anders als durch Einholung des Eichscheines)
VwGH 16.06.2003, 2002/02/0072