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VwGH 19.3.2003, 2000/03/0150 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2004/1376ZfV 2004, 687 Heft 5 v. 22.11.2004

§ 5 Abs 2 2. Satz StVO idF 19. Nov (Atemluftuntersuchung; Verdacht, ein Fahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben)

VwGH 19.03.2003, 2000/03/0150

1. Es blieb während des gesamten Verfahrens unbestritten, dass der Beschuldigte von den Beamten im Bereich der Fahrertür des auf ihn zugelassenen Fahrzeuges angetroffen wurde, die Innenbeleuchtung des Pkw brannte und sich keine weiteren Personen im Bereich des abgestellten Fahrzeuges befanden. Daher kann in der Annahme der bel Beh, der Bf sei jedenfalls „verdächtig“ gewesen, das Fahrzeug gelenkt zu haben, keine Unschlüssigkeit erblickt werden. Gegen die Annahme des begründeten Vorliegens dieses Verdachtes vermag der Bf nichts Stichhältiges vorzutragen und insb auch nicht die Beweiswürdigung der bel Beh, die den Aussagen der hier einschreitenden Beamten Glauben schenkte, zu erschüttern. So kann die Argumentation des Bf, die Beamten hätten ihn beim Aussteigen aus seinem Wagen sehen müssen, um einen begründeten Verdacht zu hegen, ebenso wenig diese Annahme widerlegen wie seine Behauptung, aus der unauffälligen Fahrweise des Pkw-Lenkers müsse zwingend geschlossen werden, dass es sich bei diesem keinesfalls um den - unbestritten Alkoholisierungssymptome aufweisenden - Bf handeln könne.

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