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VwGH 20. 12. 2002, 2002/05/0911 (MELDEWESEN)

JudikaturMELDEWESENZfV 2004/1345ZfV 2004, 676 Heft 5 v. 22.11.2004

§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz; an jener Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese Voraussetzung auf mehrere Wohnsitze zu, hat er jenen zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Näheverhältnis hat; unklare Stellungnahme der Betroffenen)

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