§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz; Begriff; Mittelpunkt der Lebensbeziehungen; Studentin, unter 26 Jahre; gemeinsamen Haushalt mit den Familienbeihilfebezugsberechtigten als ein wichtiges indiz für das Vorliegen eines Mittelpunktes der Lebensbeziehungen; behaupteter Wohnsitz an anderem Ort als Studienort, keine Mitbewohner an diesem Wohnsitz)