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VfGH 13. 3. 2003, B 774/00 (EIGENTUM)

JudikaturEIGENTUMZfV 2004/575ZfV 2004, 284 Heft 2 v. 3.5.2004

keine Verletzung (Bescheid)

VfGH 13.03.2003, B 774/00

Aufrechterhaltung einer Enteignung (Grundabtretung für Verkehrsfläche) über nunmehr 23 Jahre im Hinblick auf das nach wie vor gegebene öff Interesse am Ausbau der betreffenden Straße nicht unangemessen (s Baurecht).

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