Art 5 StGG (Enteignung; zweckverfehlende Enteignung, Rückübereignungsanspruch; wesensgemäßer Vorbehalt einer Enteignungsbestimmung; Abtretung für öffentliche Verkehrsfläche, Prüfung der Aufrechterhaltung der Verkehrsflächenwidmung; Aufschließung eines Grundstücks, das infolge Identität der Eigentümer des Nachbargrundstücks auch anders erschlossen ist)
VfGH 15.06.2002, B 639/99