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VwGH 23. 1. 2003, 2000/20/0444 (WAFFENRECHT)

JudikaturWAFFENRECHTZfV 2004/555ZfV 2004, 277 Heft 2 v. 3.5.2004

§ 8 Abs 6 WaffG 1996 (mangelnde Verlässlichkeit; Sachverhalt aus Gründen, die in Person liegen, nicht feststellbar)

§ 25 Abs 3 WaffG 1996 (Entziehung eines Waffenpasses; mangelnde Verlässlichkeit)

§ 4 Abs 42. WaffV (Überprüfung der Verwahrung; Prüfungszeiten; Prüfung außerhalb dieser Zeiten, Terminvereinbarung ist nicht im Sinn des Gesetzes)

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