§ 73 Abs 2 AVG (Entscheidungspflicht; Devolutionsantrag; Zuständigkeit geht auf sachlich in Betracht kommende Oberbehörde über; diese kann Entscheidungspflicht nicht auf andere Behörde übertragen)
VwGH 21.01.2003, 2002/11/0090
Ist aufgrund eines DevolutionsA die Zuständigkeit zur E auf die sachl in Betracht kommende Oberbeh übergegangen, hat diese nicht als RM-Beh, sondern funktionell als Beh erster Instanz zu entscheiden. Sie kann ihre Entscheidungspflicht nicht auf eine andere Beh - insb auch nicht, wie dies die bel Beh mit dem angef B versucht hat, der säumig gewordenen Unterbeh - übertragen. Der angef B entbehrt daher einer rechtl Grundlage. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.