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VwGH 21. 1. 2003, 2002/11/0090 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2004/546ZfV 2004, 275 Heft 2 v. 3.5.2004

§ 73 Abs 2 AVG (Entscheidungspflicht; Devolutionsantrag; Zuständigkeit geht auf sachlich in Betracht kommende Oberbehörde über; diese kann Entscheidungspflicht nicht auf andere Behörde übertragen)

VwGH 21.01.2003, 2002/11/0090

Ist aufgrund eines DevolutionsA die Zuständigkeit zur E auf die sachl in Betracht kommende Oberbeh übergegangen, hat diese nicht als RM-Beh, sondern funktionell als Beh erster Instanz zu entscheiden. Sie kann ihre Entscheidungspflicht nicht auf eine andere Beh - insb auch nicht, wie dies die bel Beh mit dem angef B versucht hat, der säumig gewordenen Unterbeh - übertragen. Der angef B entbehrt daher einer rechtl Grundlage. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.

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